Maßnahmen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie eine menschengerechte Gestaltung der
Arbeit sind für ein Unternehmen keine bloße Notwendigkeit, sondern gehören zu den wichtigen
Ressourcen eines gesunden und erfolgreichen Unternehmens.
Entscheiden Sie sich für die Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit und
profitieren Sie von den Kenntnissen eines unvoreingenommenen Experten.
Das bedeutet für Sie als Unternehmer, dass ich Ihre Firma auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
prüfe und meine Erfahrungen aus meinen vorangegangenen Tätigkeiten gewinnbringend für Sie einsetze.
Zudem kann eine externe Lösung für Sie kostengünstiger als das Beschäftigen eines internen Mitarbeiters
sein und verhindert das Entstehen von Interessenkonflikten für den eigenen Mitarbeiter.
Durch einen aktiv gelebten Arbeitsschutz können zum Teil Versicherungsprämien reduziert und Strafzahlungen
aufgrund von Missachtung vermieden werden.
Gerne unterstütze ich Sie als externer Dienstleister bei der Umsetzung der vielfältigen Verpflichtungen,
die sich aus dem staatlichen Regelwerk und dem Regelwerk der Unfallversicherungsträger ergeben.
Ich stehe für:
Fachkraft für Arbeitssicherheit – Eine Definition:
Die Abkürzung in Deutschland lautet SiFa.
[1] Je nach Berufsgenossenschaft und Gewerbe werden wegen der begrifflichen Überschneidung
mit den Sicherheitsfachkräften des Bewachungsgewerbes (§34a Gewerbeordnung) und der „Sicherheitsfachkraft
für Informationsschutz und Unternehmenssicherheit“ [2] auch die Abkürzungen FASi (auf die auch in diesem
Artikel zurückgegriffen wird) und gelegentlich FAS verwendet.
Zentrale Aufgabe der FASi ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit – genauer:
„Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung“ zu beraten und zu unterstützen.